2K-SAFE Logo: Schild mit Flammen und Schutzhelm 2K-SAFEIngenieurbüro
ab 10 Personen

Brandschutz­helfer-Schulung vor Ort in Ihrem Betrieb.

Wir schulen Ihre Mitarbeitenden dort, wo sie im Ernstfall handeln müssen — an Ihren Fluchtwegen, mit Ihren Löschmitteln, abgestimmt auf Ihre Branche.

Kostenlose Erstberatung mit schneller Rückmeldung.

Brandschutztrainer von 2K-SAFE bei einer Inhouse-Schulung
Equipment kommt mit — rückstandsfrei

Wir schulen Ihre Mitarbeitenden zum zertifizierten Brandschutzhelfer — direkt bei Ihnen vor Ort, verständlich vermittelt und inklusive praktischer Löschübung.

Programm

Was die 3,5 Stunden enthalten.

Theorie

  • Rechtliche Grundlagen nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023
  • Brandentstehung und Brandausbreitung
  • Brandverhütung im Betrieb
  • Mitwirkungspflichten der Beschäftigten
  • Evakuierungsplanung und Koordination
  • Verhalten im Brandfall

Praxis

  • Löschmittel und ihre Einsatzgrenzen
  • Feuerlöscher richtig einsetzen
  • Löschübung an echtem Feuer
  • Rückstandsfreies Löschmittel, jeder Untergrund
  • Teilnahmezertifikat für jede Person
Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

In der Regel mindestens 5 % der Belegschaft. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder Publikumsverkehr kann ein höherer Anteil erforderlich sein. Maßgeblich sind die tatsächlich anwesenden Beschäftigten, nicht die Zahl auf dem Papier.

ASR A2.2
Brauchen wir Platz für die Löschübung?

Eine freie Außenfläche von etwa 6 × 6 Metern reicht. Wir arbeiten mit rückstandsfreiem Löschmittel und einem gasbetriebenen Brandsimulator — auf Asphalt, Pflaster, Kies und auch auf Rasen.

Geht die Schulung auch auf Englisch?

Ja. Theorie und Praxis führen wir auf Wunsch vollständig auf Englisch durch, auch gemischtsprachig.

Ist die Brandschutzhelfer-Schulung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Arbeitgeber müssen eine ausreichende Zahl von Beschäftigten benennen und unterweisen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die Ausbildung richtet sich nach ASR A2.2.

§ 10 ArbSchG · DGUV Vorschrift 1