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§ 5 ArbSchG · DGUV Vorschrift 2

Arbeits­sicherheit in Berlin und Brandenburg.

Ob Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung oder laufende Betreuung: Wir setzen die gesetzlichen Anforderungen praxistauglich um — ohne Panikmache und ohne unnötige Maßnahmen.

Beratung zur Arbeitssicherheit in einem Berliner Betrieb

Wir machen Arbeitssicherheit verständlich, umsetzbar und rechtskonform

Die Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften im Arbeitsschutz stellt Arbeitgeber und Führungskräfte vor eine große Herausforderung. Gemeinsam entwickeln wir einen Fahrplan, um die wichtigsten Punkte Schritt für Schritt zu bearbeiten.

Wir helfen Ihnen dabei, Gefährdungen systematisch zu erkennen, Risiken zu minimieren und alle gesetzlichen Anforderungen sicher zu erfüllen. Ob Einzelmaßnahme oder dauerhafte Betreuung: Wir begleiten Sie mit Fachwissen, Struktur und Praxisbezug.

Leistungen

Sechs Bausteine, einzeln oder als Paket.

Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen aus Arbeitsschutzgesetz, DGUV-Vorschriften und Technischen Regeln effizient umzusetzen.

§ 5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung

Analyse und Bewertung Ihrer Arbeitsbereiche — individuell erstellt und gesetzeskonform dokumentiert.

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DGUV V2

Externe Fachkraft

Langfristige sicherheitstechnische Betreuung, abgestimmt auf Branche und Betriebsgröße.

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§ 3 ArbSchG

Betriebsbegehungen

Regelmäßige Vor-Ort-Prüfungen zur Identifikation und Minimierung von Gefährdungen im Alltag.

§ 12 ArbSchG

Unterweisungen

Rechtssichere Sicherheitsunterweisungen — zielgruppengerecht, praxisnah, auf Wunsch vor Ort und auf Englisch.

TRGS 555

Betriebsanweisungen

Klare, verständliche Unterlagen und Checklisten für Mitarbeitende — rechtlich abgesichert.

§ 11 ASiG

ASA & Behörden

Fachliche Begleitung bei Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen und im Umgang mit Aufsichtsbehörden.

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit.

  1. Kostenlose Erstberatung

    Wir klären telefonisch oder vor Ort, welche Pflichten für Ihren Betrieb tatsächlich gelten — und welche nicht.

  2. Bestandsaufnahme

    Begehung Ihrer Arbeitsbereiche, Sichtung vorhandener Dokumente, Abgleich mit dem geltenden Regelwerk.

  3. Fahrplan

    Sie erhalten eine priorisierte Maßnahmenliste: was sofort nötig ist, was mittelfristig ansteht, was optional bleibt.

  4. Umsetzung und Dokumentation

    Wir erstellen die Unterlagen, führen Unterweisungen durch und dokumentieren nachvollziehbar für Behörden und Versicherer.

  5. Laufende Betreuung

    Auf Wunsch dauerhaft als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit — mit festem Ansprechpartner.