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title: 'Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?'
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date: '2026-07-14'
description: 'Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten müssen Brandschutzhelfer sein — so rechnet man die Zahl korrekt aus, inklusive Schichtbetrieb, Urlaub und erhöhter Brandgefährdung.'
taxonomy:
  category:
    - brandschutz
  tag:
    - 'ASR A2.2'
    - Brandschutzhelfer
    - Pflichten
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ASR A2.2 Punkt 7.3 
# Wie viele Brandschutz­helfer braucht ein Betrieb?

 14.07.2026 ·Konrad Seidler ·2 Min. Lesezeit

## Kurz gesagt

In Betrieben mit normaler Brandgefährdung gelten mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als ausreichend. Maßgeblich sind aber nicht 5 Prozent der Belegschaft auf dem Papier, sondern so viele Personen, dass zu jeder Betriebszeit genug Brandschutzhelfer anwesend sind. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder Publikumsverkehr liegt die Zahl deutlich höher.

## So rechnen Sie die Zahl aus

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 nennt 5 Prozent als Richtwert für Betriebe mit normaler Brandgefährdung. Der Wert ist ein Ausgangspunkt, kein Endergebnis.

| Beschäftigte | 5 % rechnerisch | Praktisch sinnvoll |
|---|---|---|
| 10 | 0,5 | 2 |
| 25 | 1,25 | 3 |
| 50 | 2,5 | 4 – 5 |
| 100 | 5 | 8 – 10 |
| 250 | 12,5 | 18 – 20 |

Die rechte Spalte liegt höher, weil der Richtwert sich auf **anwesende** Beschäftigte bezieht. Urlaub, Krankheit, Außendienst und Schichtwechsel führen dazu, dass Sie mehr Personen ausbilden müssen, als die reine Prozentrechnung ergibt.

## Wann 5 Prozent nicht reichen

Die ASR A2.2 verlangt ausdrücklich mehr Brandschutzhelfer, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

- **Erhöhte Brandgefährdung** — etwa Lackierereien, Holzverarbeitung, Lager mit brennbaren Flüssigkeiten
- **Schichtbetrieb** — jede Schicht braucht ihre eigene Abdeckung
- **Publikumsverkehr** — Pflegeeinrichtungen, Schulen, Verkaufsstätten
- **Personen, die sich nicht selbst retten können** — Kliniken, Pflegeheime, Kitas
- **Große oder unübersichtliche Flächen** — mehrere Gebäudeteile, weitläufige Hallen

In diesen Fällen sind 10 bis 20 Prozent üblich. Die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, nicht aus einer Faustformel.

## Die Ausbildung

Wer als Brandschutzhelfer benannt wird, muss dafür ausgebildet sein. Die Ausbildung umfasst nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 einen theoretischen und einen praktischen Teil, letzterer mit Löschübung an echtem Feuer. Reine Online-Schulungen erfüllen die Anforderung deshalb nicht vollständig.

Eine Auffrischung wird alle drei bis fünf Jahre empfohlen — früher, wenn sich Risiken, Räumlichkeiten oder der Personalbestand deutlich ändern.

## Wer die Verantwortung trägt

Die Pflicht zur Benennung liegt beim Arbeitgeber. Sie ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1. Die Benennung sollte schriftlich erfolgen und die benannten Personen sollten wissen, dass sie benannt sind — das klingt selbstverständlich, ist bei Prüfungen aber ein häufiger Befund.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

## Häufige Fragen.

Gilt die 5-Prozent-Regel auch für Kleinbetriebe?

Ja, aber sie führt bei kleinen Zahlen in die Irre. In einem Betrieb mit acht Beschäftigten ergäben 5 Prozent rechnerisch 0,4 Personen. Praktisch braucht auch der kleinste Betrieb mindestens eine anwesende Person, die einen Entstehungsbrand bekämpfen kann — üblicherweise werden zwei ausgebildet, damit Urlaub und Krankheit abgedeckt sind.

 ASR A2.2 

Zählen Teilzeitkräfte und Azubis mit?

Ja. Für die Berechnung zählt jede beschäftigte Person, unabhängig von Stundenzahl oder Vertragsart. Entscheidend ist die Anwesenheit im Betrieb, nicht der Beschäftigungsumfang.

Was gilt bei mehreren Standorten?

Jeder Standort wird für sich betrachtet. Eine Brandschutzhelferin in der Zentrale hilft der Filiale im Ernstfall nicht.

## Fragen zum Thema?

Die Erstberatung ist kostenlos. Sie sprechen direkt mit einer Fachkraft, nicht mit einer Hotline.

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