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title: 'Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen'
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date: '2026-10-12'
description: 'Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG erstellen lassen — individuell für Ihre Arbeitsbereiche, rechtssicher dokumentiert. Ingenieurbüro 2K-SAFE, Berlin und Brandenburg.'
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§ 5 ArbSchG 
# *Gefährdungs­beurteilung* erstellen lassen.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jeder Schutzmaßnahme im Betrieb — und der erste Punkt, den eine Aufsichtsbehörde prüft. Wir erstellen sie für Ihre realen Arbeitsbedingungen, nicht als Formularvorlage.

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Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Formular, das einmal ausgefüllt und abgeheftet wird. Sie ist ein laufender Prozess, der Ihre Arbeitsbereiche systematisch erfasst und bei jeder wesentlichen Änderung fortgeschrieben wird.

Inhalt

## Was in eine *Gefährdungs­beurteilung* gehört.

1. ### Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

    Gegliedert nach Arbeitsplatz, Tätigkeit oder Personengruppe — je nachdem, was Ihren Betrieb realistisch abbildet.
2. ### Gefährdungen ermitteln

    Mechanisch, elektrisch, thermisch, chemisch, biologisch, ergonomisch — einschließlich psychischer Belastung, die seit 2013 ausdrücklich Teil der Beurteilung ist.
3. ### Risiko bewerten

    Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadensschwere, nachvollziehbar begründet.
4. ### Maßnahmen festlegen

    Nach dem STOP-Prinzip: Substitution vor technischen, organisatorischen und zuletzt persönlichen Schutzmaßnahmen.
5. ### Umsetzen und Wirksamkeit prüfen

    Maßnahmen ohne Wirksamkeitskontrolle gelten als unvollständig.
6. ### Dokumentieren und fortschreiben

    Aktualisierung bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Abläufen, nach Unfällen und in regelmäßigen Abständen.

Rechtsgrundlagen

Häufige Fragen

## Häufige Fragen.

Ab wie vielen Mitarbeitenden ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?

Ab der ersten beschäftigten Person. Eine Untergrenze gibt es nicht. Ab mehr als zehn Beschäftigten kommt zusätzlich die Dokumentationspflicht in vollem Umfang zum Tragen — dokumentieren sollten Sie aber in jedem Fall, weil die Beurteilung sonst im Streitfall nicht nachweisbar ist.

 § 5, § 6 ArbSchG 

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Es gibt keine starre Frist. Anlassbezogen ist die Aktualisierung Pflicht: bei neuen Arbeitsmitteln oder Stoffen, geänderten Abläufen, Umbauten, nach Unfällen oder Beinaheunfällen. Ohne besonderen Anlass hat sich eine Überprüfung alle ein bis drei Jahre etabliert.

Gehört psychische Belastung zur Gefährdungsbeurteilung?

Ja. Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 ist die psychische Belastung ausdrücklich als Gefährdungsfaktor benannt und muss mitbeurteilt werden.

 § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG 

Was passiert bei einer Prüfung ohne Dokumentation?

Die fehlende Gefährdungsbeurteilung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden. Schwerer wiegt meist die Haftungsfrage: Nach einem Arbeitsunfall prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherer, ob die Gefährdung erkannt und beurteilt wurde.

 § 25 ArbSchG

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